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URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHT
1.1
Konzepte, Gestaltung, Fotografien und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2
Konzepte, Gestaltung, Fotografien und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von LESSWINS weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.3
Soweit nicht anders vereinbart überträgt LESSWINS das einfache Nutzungsrecht an den Auftraggeber. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.4
Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
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VERGÜTUNG
2.1
Konzepte, Gestaltung, Fotografien und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Rechnungen sind gemäß § 19 UStG mehrwertsteuerfrei.
2.2
Werden Konzepte, Gestaltung, Fotografien und Reinzeichnungen in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist LESSWINS berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.3
Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
2.4
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig.
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SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
3.1
Sonderleistungen wie das Umarbeiten oder Ändern von Reinzeichnungen nach Autorenkorrektur werden nach Zeitaufwand separat abgerechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
3.2
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden mit dem Auftraggeber abgesprochen und von ihm erstattet.
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EIGENTUMSVORBEHALT
4.1
An Konzepten, Entwürfen, Fotografien und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
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KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGEXEMPLARE
5.1
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind LESSWINS Freigabe- und Korrekturmuster vorzulegen.
5.2
Eine Überwachung der Produktion durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
5.3
Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber LESSWINS unentgeltlich Belegexemplare. LESSWINS ist berechtigt, diese und deren Vervielfältigungen zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
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HAFTUNG
6.1
LESSWINS haftet für entstandene Schäden an überlassener Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2
LESSWINS verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet die Agentur für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
6.3
Sofern LESSWINS notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. LESSWINS haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.4
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
6.5
LESSWINS haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
6.6
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei LESSWINS geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
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GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
7.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten bleibt bestehen.
7.2
Der Auftraggeber versichert, dass er LESSWINS Vorlagen übergibt, zu deren Verwendung er berechtigt ist und für die er insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er LESSWINS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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KÜNDIGUNG DES AUFTRAGS
8.1
Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.
8.2
Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
8.3
LESSWINS zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und verpflichtet sich, dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des entsprechenden Arbeitsergebnisses einzuräumen.
8.4
Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über.
8.5
Sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an LESSWINS zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.
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DOMAINBESCHAFFUNG
9.1
Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird LESSWINS zwischen dem Kunden und den Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. LESSWINS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt LESSWINS hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, frei. Die vertragliche Leistung gilt mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
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INHALT VON WEBSEITEN
10.1
Der Kunde ist alleine verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Der Kunde stellt LESSWINS von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert der Kunde ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der BRD verstoßen. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen.
10.2
LESSWINS ist nicht berechtigt, in Gesetzesfragen zu beraten. Der Kunde muss sich daher selbst über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu Lasten des Kunden.
10.3
Da Internetseiten dynamischer Natur sind, können wir keine Garantie auf einheitliche und korrekte Darstellung geben. Als Standard-Browser gelten die jeweils aktuellen Versionen von Safari, Mozilla Firefox und Microsoft Internet-Explorer. Für die korrekte Seitendarstellung mit anderen Browsern übernehmen wir keine Garantie.
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1
Erfüllungsort für beide Teile ist Düsseldorf als Sitz von LESSWINS.
11.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.